AGBs

genXpress Service & Vertrieb GmbH – Update März 2006


Allgemeines

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind rechtsverbindlicher Bestandteil aller Liefergeschäfte zwischen unseren Kunden und uns und gelten auch dann, wenn im Einzelfall nicht nochmals darauf Bezug genommen wird. Mit vorbehaltloser Annahme des Liefergegenstandes stimmt der Kunde in jedem Falle diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen zu. Die Rechte des Kunden aus dem Geschäftsverkehr mit uns sind nicht übertragbar. Andere Einkaufsbedingungen des Kunden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

 


Angebote

Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges erklärt wird.

 


Preise

Die Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, in € ab Lager Wiener Neudorf. Es gelten die am Tage der Bestellung geltenden Preise zuzüglich 20% Mehrwertsteuer. Bei wesentlichen Kostenerhöhungen behalten wir uns eine Preisänderung vor. Im Falle einer Erhöhung teilen wir dies dem Vertragspartner spätestens vier Wochen vor Versand der Ware mit. Der Vertragspartner hat in diesem Falle das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Mitteilung vom Kaufvertrag zurückzutreten.

 


Zahlungsbedingungen

Unsere Forderungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Schecks und Akzepte werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarung akzeptiert. Wechselkosten und Diskontspesen nach den Sätzen der Privatbanken gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen gelten erst an dem Tage geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können.

Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners, es sei denn, sie erfolgt mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Vertragspartners.

Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in der Höhe der üblichen Bankzinsen zu entrichten. Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlungen weitere Lieferungen abhängig zu machen. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners herabmindern, so sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, sofortige Bezahlung oder die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen.
Wir können außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen, deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten unseres Vertragspartners verlangen und eine Einziehungsermächtigung widerrufen.

 


Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich aller Nebenkosten, unser Eigentum. Die von uns gelieferten Waren bleiben ferner solange unser Eigentum, bis unsere sämtlichen Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen bezahlt sind. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sachgerecht zu behandeln und uns jeden Standortwechsel, sowie Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, unverzüglich mitzuteilen.

Unser Vertragspartner ist berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges über die gekauften Waren zu verfügen. Im Falle des Weiterverkaufs tritt er uns die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen im Voraus ab.
Der Vertragspartner tritt seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird.

Der Vertragspartner ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung zu unserem Widerruf jederzeit einzuziehen. Soweit unsere Forderungen fällig sind, ist der Vertragspartner verpflichtet, eingezogene Beiträge unverzüglich an uns abzuführen. Zur Abtretung der Forderung ist der Vertragspartner in keinem Fall berechtigt.

 


Transportversicherung

Eine Transportversicherung der Waren ab Lager Wiener Neudorf wird von uns nur auf ausdrücklichem Wunsch des Vertragspartners abgeschlossen und geht zu seinen Lasten. Mit der Übergabe der bestellten Ware an die Bahn, an den Spediteur oder an ein sonstiges Transportunternehmen, geht die Leistungsgefahr an den Besteller über, unabhängig davon, ob die Transportkosten zu unseren Lasten gehen oder nicht. Verzögert sich die Absendung durch das Verhalten unseres Transportpartners, geht alle Gefahr mit der Versandbereitschaft an den Vertragspartner über.

 


Höhere Gewalt, Vertragshindernisse, Lieferverzögerungen
Wir sind von der Verpflichtung zur Lieferung befreit, wenn wir die Gründe, die zu Nichtlieferung führen, nicht zu vertreten haben, insbesondere für den Fall höherer Gewalt, wozu auch Streikfolgen gehören. Schadenersatzforderungen unseres Vertragspartners sind in einem solchen Falle ausgeschlossen.

Eventuell auftretende Lieferverzögerungen für die genXpress als Zulieferfirma nicht der Verursacher ist, sind kein Grund, daß ein Auftrag storniert werden kann, die bestellte Ware wird wie bestellt ausgeliefert.

 


Gewährleistung

Wir garantieren das fehlerlose Funktionieren aller Standardkomponenten unserer Geräte hinsichtlich des verwendeten Materials (ausgeschlossen davon sind vom Benutzer vorzunehmende Ersatzbeschaffungen - z.B. Sicherungen, Lampen, Verschleißteile, Röhren, Filter usw.). Wir garantieren die Reinheit unserer chemischen Produkte gemäß den Angaben im Analysenzertifikat. Wir übernehmen keine Gewährleistung für die Lieferung von Chemikalien, die mit anderen chemischen Produkten durch den Vertragspartner vermischt oder sonst wie verbunden werden.

Die Garantiezeit für Geräte beträgt in der Regel 12 Monate. Die Garantiezeit für andere Artikel beträgt 90 Tage, es sei denn, dass wir den Vertragspartner über eine konkrete, kürzere Ablaufzeit informieren, gleich in welcher Weise, bevor die 90 Tage Periode endet.

Mängel an der gelieferten Ware oder Falschlieferungen sind uns spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Entdeckung - schriftlich anzuzeigen.

Wird diese Frist überschritten oder wird die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt oder verarbeitet, so erlöschen alle Mängelansprüche sofern sie nicht bereits nach den vorstehenden Bestimmungen verfristet sind.

Bei berechtigten Beanstandungen werden wir die Fehlmeldungen nachliefern, bzw. nach unserer Wahl die Ware zurücknehmen, umtauschen oder dem Kunden einen angemessenen Preisnachlass gewähren. Eine Rücksendung der beanstandeten Waren ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Die Frachtkosten sind vom Vertragspartner vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Falle einer berechtigten Mängelrüge statt.
Unsere anwendungstechnische Beratung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung und Verwendbarkeit.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Produkte ausdrücklich für Labor- und Forschungszwecke bestimmt sind. Wir liefern solche Produkte daher nur an öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten, technische Gewerbebetriebe bzw. ein-schlägige Industrie. Wir lehnen daher jede Haftung für Schäden ab, die aus un-sachgemäßer Handhabung entstehen könnten oder bei Anwendung im Haushalt oder an Mensch und Tier. Wir untersagen ausdrücklich die Weitergabe giftiger (gefährlicher) Stoffe an Privatpersonen.

Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Fehlen einer Gefahrenkennzeichnung nicht bedeutet, dass das betreffende Produkt harmlos ist. Außerdem ist jegliche Haftung unsererseits für Schäden an Personen- oder Sachschäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder Lagerung der Produkte ausgeschlossen. Soweit für den Verkehr einschließlich Lieferung, Lagerung, Verarbeitung oder Handel mit bestimmten Produkten einschlägige nationale oder internationale Gesetze oder Verordnungen gelten, sind diese vom Vertragspartner zu beachten. Der Vertragspartner kann nur und ausschließlich die in diesen Bedingungen fixierten Ansprüche geltend machen. Keinesfalls sind wir verantwortlich für direkte oder indirekte Schäden, die durch den Vertragspartner selbst oder Dritte verursacht sind; eingeschlossen solche Schäden die durch die Verletzung von Anwendungsrichtlinien oder durch Ausfall oder Unterbrechungen beim Betrieb der Anlagensoftware entstehen. Wir sind daher nicht verantwortlich für jeglichen wirtschaftlichen Ausfall oder Verletzungsfolgen betroffener Personen.

 


Schadenersatz

Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, genXpress Wiener Neudorf von jedwedem Anspruch und jedweder Verpflichtung freizustellen, die sich aus einer möglichen Verletzung von vorstehenden Vorschriften über die Produkthaftung ergeben, mit Ausnahme solcher Ansprüche, Verpflichtungen oder Handlungen, die sich aus Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits ergeben. Die vorstehenden Bedingungen sind die einzigen Zusicherungen, Garantien und Verpflichtungen, die wir im Hinblick auf die von uns gelieferten Produkte eingehen. Wir übernehmen keinerlei weitergehende Garantie. Wir weisen insbesondere alle Ansprüche zurück, die Handelsfähigkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck zum Gegenstand haben.
Ersatz von Schäden aufgrund allgemeiner Vertragsverletzungen wird nur dann geleistet, wenn dieser auf vorsätzlichem, oder grobfahrlässigem Handelns unsererseits beruht.

 


Datenschutz

Wir bedienen uns der elektronischen Datenverarbeitung und speichern für diesen Zweck die Personen- und Geschäftsdaten unserer Kunden im Rahmen des Paragraphen 28 Bundesdatenschutzgesetz.

 


Lizenzen

Für den Fall, dass unsere Produkte mit dazugehöriger Software ausgestattet sind, wird die Software dem Vertragspartner mit einer nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen Lizenz oder Sublizenz überlassen. Diese Lizenz kann in einem separaten Lizenzabkommen mit der Ansprache zur Produktverwendung erweitert werden. Die Lizenzgebühr ist in einem solchen Fall im Preis des Produktes enthalten. Damit ist kein Anwartschaftsrecht auf Eigentum oder Urheberrecht an der Software oder irgendeinem Teil davon für den Käufer begründet.

Die Verwendung von Handelsbezeichnungen in Katalogen bzw. Angeboten bedeutet nicht, dass diese Bezeichnung im Allgemeinen gewerblichen Verkehr frei verwendet werden dürfen. Wir übernehmen keinerlei Garantie dafür, dass die Anwendung oder der Verkauf unserer vertriebenen Ware nicht die Schutzrechte oder Patentansprüche Dritter verletzt, die das Produkt selbst oder dessen Verwendung in Verbindung mit anderen Produkten oder bei irgendeinem Herstellungsverfahren schützen.

 


Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für beide Teile Wiener Neustadt, und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess; wir können jedoch den Vertragspartner auch an jedem anderen für ihn begründeten Gerichtsstand verklagen.

 


Schlussbestimmungen

In jedem Fall gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur österreichisches Recht.
Bei Export unserer Ware durch unsere Vertragspartner in den Gebieten außerhalb Österreichs übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Vertragspartner ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert werden.

Sollten diese von uns vorformulierten Vertragsbedingungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.